Aus der Fraktion

Antrag Nr. 3 zur GV am 12.06.18 - Trägerschaft der Kita „Itzer Lindwürmchen“

Info zur konstituierenden Gemeindevertretersitzung am 12.06.18.
Einer unser Anträge wird sein:

Antrag gem. § 13 GO über die zukünftige Trägerschaft der Kita „Itzer Lindwürmchen“


Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Nach Beendigung der Kita-Trägerschaft durch den KBV ist die Trägerschaft durch die Gemeinde Itzstedt oder einen gemeindlichen Zweckverband zu gewährleisten.

Begründung:


Die Vorteile einer gemeindlichen Trägerschaft bei gleichzeitiger Prüfung eines Kita-Zweckverbandes mit Nahe für Kinder, Eltern, Gemeinde und Erzieher wurden
- in mehreren internen Sitzungen unter Beteiligung der GV- und Ausschussmitglieder, der Kita-
Leitungen, der Elternvertretungen und der Verwaltung,
- in öffentlichen Sitzungen und
- in Infoblättern an alle Haushalte (Auszug s.Anlage)
ausführlich dargestellt. Auf eine Wiederholung wird deshalb verzichtet.
Alle Fraktionen haben mehrfach betont, dass die Einigung mit der Kita-Leitung, dem Erzieherteam und der Elternvertretung höchste Priorität genießt. Diese haben sich bei der Gremiumssitzung am 24.4. eindeutig festgelegt und betont, dass es ihnen wichtig ist, –-“...hervorzuheben, dass der
Vorstand, die Leitung und die Mitarbeiter weiterhin an einer Zusammenarbeit mit der Kommune, als zukünftigen Träger, interessiert sind ...“


Kosten: Sollten die Verwaltungskosten bei der kommunalen Trägerschaft wider Erwarten höher als die Verwaltungskosten eines fremden Trägers sein, dann sollten diese Mehrkosten wegen der überwiegend immateriellen Bedeutung für den gemeindlichen Zusammenhalt aus dem Gemeindehaushalt ohne zusätzliche Belastung der Eltern finanziert werden.

 


Helmut Thran, Fraktionssprecher. 

 



Anlage zum Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2018 zur Kita-Trägerschaft

Auszug aus einem an alle Haushalte in Itzstedt verteiltes Infoblatt:


…………...
Bei der in vielen Orten praktizierten "gemeindlichen Trägerschaft" bleibt sie bei der von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertretung. Kita-Leitung undElternvertretung beraten das pädagogische Konzept, Personalentscheidungen, Betreuungsangebote und -umfang und die Ausstattung mit dem Fachausschuss der Gemeinde (in dem meist auch Eltern und Erzieher vertreten sind) dem Bürgermeister und der vorhandenen Fachabteilung der Amtsverwaltung. Die letzte Entscheidung bleibt bei der gewählten Gemeindevertretung.


Eltern und Kinder können bei Fragen, Anregungen oder Beschwerden die Verantwortlichen im Dorf direkt ansprechen! Bei einem fremden Träger fallen diese Vorteile weitgehend weg. Die letzte Entscheidung trifft dann der ortsfremde Träger, der in Lübeck, Segeberg, Pinneberg oder sonst wo sitzt .....und sich gut dafür bezahlen lässt. Hinzu kommt, dass fremde Träger oft schlechtere Gehalts- und Versorgungstarife als der öffentliche Dienst haben. Auch wenn bei einem
Betriebsübergang keine Gehaltskürzungen erfolgen dürfen, sind sie bei Neueinstellungen möglich und "Altangestellte" müssen so lange auf Lohnzuwächse verzichten, bis ihr Gehalt dem Tarif des Trägers angeglichen ist.
Das sind nur einige Gründe, die aus unserer Sicht und aus Sicht vieler Gemeinden, Eltern und Erzieherinnen und Erziehern gegen einen fremden auswärtigen Träger sprechen. 

 

Dieser Antrag bekam in der GV am 12.06.18 mit den Stimmen der SPD und UBI-Fraktion die Mehrheit.

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