Aus der Fraktion

Grußwort ....und ein Schreiben an die Landesregierung zu Sanierung des Lindenhofes

Liebe Leserinnen, liebe Leser, in dieser Rubrik und ihren Unterrubriken möchten wir Sie über einige besondere Aktivitäten unserer Fraktion informieren. Natürlich kümmern wir uns um alle Angelegenheiten der Gemeinde und versuchen, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Dafür haben wir schließlich kandidiert und dafür wurden wir gewählt. Über diese alltägliche Arbeit, die meist in Übereinstimmung mit anderen Fraktionen erfolgt, können wir nicht alltäglich berichten. Dazu fehlt uns die Schreib- und ihnen vermutlich auch die Lesezeit! Wenn Sie zu den Aktivitäten und Ausführungen ergänzende Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden! Mit freundlichem Gruß-----Ihr Helmut Thran, Sprecher der SPD-fraktion Schreiben des GV Helmut Thran an den Ministerpräsidenten zur Benutzung der Toiletten im Bürgerhaus Helmut Thran (Mitglied der Gemeindevertretung Itzstedt) Datum: 10.03. 2008 Boddermelkstraat 3 Thran.Itzstedt@t-online.de 23845 Itzstedt Um die aufwändige Sanierung der Toiletten beim Griechen zu vermeiden, hatten wir mehrfach beantragt, die Toilettenräume des Bürgerhauses für die Restaurantbesucher zu öffnen. Vorherige Bemühungen von Frau Bgm'in Mette und der Amtsverwaltung waren erfolglos geblieben. Angeblich sollte die Mitbenutzung der Toiletten zu eine Rückforderung der beim Bau des Bügerhauses erhaltenen Zuschüsse führen. Da diese Begründung nicht überzeugte, hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag mit einer sehr ausführlichen Begründung ans Land gestellt: Herrn Ministerpräsidenten Durchschrift: Amt/ Bürgermeisterin des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei – Kulturabteilung – Düsternbrooker Weg 104 24105 Kiel Bundeszuweisung für den Bau des Bürgerhauses der Gemeinde Itzstedt Hier: Geringfügige „zweckfremde“ Mitbenutzung von Toilettenräumen des aus dem Zonenrandprogramm bezuschussten Bürgerhauses - Anliegendes Schreiben des Amtes Itzstedt vom 10.05.2007 - Telefonat mit Herrn Dr. Südow vom 13. 02. 2008 Sehr geehrte Damen und Herren, gem. fernmündlicher Absprache mit Herrn Dr. Südow teile ich zum o.a. Schreiben folgende ergänzenden Hinweise mit: Im unmittelbar angrenzenden Gebäudeteil des aus dem kulturellen Zonenrandprogramm geförderten Bürgerhauses befindet sich in einem Altbauteil eine gemeindeeigene verpachtete Gaststätte, deren Toilettenanlagen dringend sanierungs- und erneuerungsbedürftig sind. Eine Sanierung wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Da eine Türverbindung von der Gaststätte zum Vorraum der Toiletten des Bürgerhauses besteht, sind die Mitglieder der Gemeindevertretung einhellig der Meinung, dass die aufwendige Erneuerung der Gaststättentoiletten entbehrlich ist, wenn die angrenzenden Toiletten des Bürgerhauses von den Gaststättenbesuchern mitbenutzt werden dürften. Wegen der geringen Frequenz und der zusätzlichen vorhandenen Toiletten auf der anderen Seite des Mehrzweckraumes sind Beeinträchtigungen für die Gäste des geförderten Mehrzweck-raumes auszuschließen. Da die 25-jährige Bindungsfrist der Fördermittel erst im Jahre 2015 ausläuft, wurde die Verwaltung gebeten, die Unbedenklichkeit der beabsichtigten Mitbenutzung offiziell feststellen zu lassen. - Da zwischenzeitlich nahezu ¾ der Bindungsfrist verstrichen sind und - die 3 Toiletten (14,66 qm) mit den Vorräumen (7,9 qm) nur 22,56 qm – und somit nur ca. 7 % der insgesamt weit über 300 qm geförderter Fläche ausmachen und - da der Zweck der geförderten Raumnutzung im Bürgerhaus nicht beeinträchtigt wird, bitte ich im Sinne der Bürger/innen und einer sparsamen Haushaltsführung die Unbedenklichkeit der Mitbenutzung wegen Geringfügigkeit und der anderen aufgeführten Gründe festzustellen und möglichst kurzfristig mitzuteilen. Mit freundlichem Gruß Anlagen: Grundrissskizze und o.a. Bezugsschreiben Das Antwortschreiben des Ministerpräsidenten SH/Staatskanzlei ..... wurde mit Datum vom 19. März 2008 an den Amtsvorsteher des Amtes Itzstedt geschickt! (Nachfolgend lediglich als Auszug, da das Original des Schreibens bei Nachfrage im Dezember 08 im Amt nicht vorlag) Auszug: „Bescheid vom 15.06.1990 AZ.:“ ...usw „Bezug: Schreiben des Herrn Helmut Thran, 23845 Itzstedt, vom 10.03.2008“ ...........„ Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug auf die Anfrage von Herrn Helmut Thran vom 10. 03. 2008 und auf das als Kopie beigefügte Schreiben des Amtes Itzstedt vom 10. 05. 2007 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Es bestehen keine Bedenken gegen die Mitbenutzung der Toiletten im Bürgerhaus durch die gemeindeeigene verpachtete Gaststätte, sofern die Nutzung des ursprünglich geförderten Vorhabens, des Bürgerhauses, unverändert erhalten bleibt. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift...........“........... Fazit: Jetzt konnten die Kosten für die Sanierung der Restaurant-toiletten und für die Reinigung dieses Flur- und Toilettenbereiches im Bürgerhaus gespart und die ehemaligen Restauranttoiletten zum Gastraum (für Raucher) umgebaut werden. Neben dieser Einsparung konnten auch noch die Mieteinnahmen erhöht werden!

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