SPD-Fraktion in der Helmut Thran
Gemeindevertretung Boddermelkstraat 3
I t z s t e d t 20.10.2016
Herrn Bürgermeister
Peter Reese
23845 Itzstedt
Gemeinsam mit den Fraktionen der CDU und der FDP stellen wir folgenden Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheides gem. § 16 g der GO SH
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Über den Erwerb der im alten Ortskern gelegenen Flächen:
Flur 7, Flurstück 261 (Dorf-/Bolzplatz an der Doppeleiche, Dorfgaststätte und Scheune),
Flur 7, Flurstück 77/15 (Erbbaugrundstück mit Schützenhaus und Schießsportanlagen),
Flur 6, Flurstück 4/23 (Landwirtschaftsfläche/Wiese hinter dem Schützenhaus)
zu den beim GV-Beschluss vom 6.6.2016 dargestellten Bedingungen und Zielen
führt die Gemeinde so schnell wie möglich einen Bürgerentscheid durch.
Die genaue Formulierung des Bürgerentscheides ist kurzfristig in einem Ausschuss oder einem besonderen Gremium mit der Verwaltung und der Kommunalaufsicht abzustimmen.
Begründung:
Seit mehreren Jahren ist bekannt, dass die Eigentümerin die Liegenschaften aus persönlichen Gründen aufgeben will und nach formlosen Interessenbekundungen aus der Gemeinde bereit ist, sie an die Gemeinde zu veräußern.
2015 wurde ein Dipl.-Sachverständiger mit der Erstellung eines Wertgutachtens beauftragt, das mit Stichtag vom 19.10.2015 vorgelegt wurde.
Am 21.12.2015 wurde es mit den Fraktionsvorsitzenden für weitere Beratungen in den Fraktionen und im Finanzausschuss erörtert. Außer zur grundsätzlichen Kaufabsicht war über weitere Details Verschwiegenheit geboten und zugesagt.
30.05.2016: Der Finanzausschuss empfiehlt - nach Beratung im nichtöffentlichen Teil - der GV, den Grundstückskaufvertrag abzuschließen.
Am 6.6.2016 wurden in öffentlicher GV-Sitzung die Details beraten und der Kauf mit
7 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen beschlossen. .
Am 5.7.2016 teilte Herr Ewald mit, dass er und 2 weitere Bürger ein Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid mit der Frage “Sind Sie gegen den Erwerb vom „Juhls Gasthof“ und der dazuge-hörigen Grundstücke in der Schützenstraße in Itzstedt durch die Gemeinde Itzstedt?“ durchführen.
Am 30.09.2016 teilt Herr Ewald in einer Presseerklärung mit, dass die Initiatoren die „…...Unterschriftensammlung in Itzstedt aussetzen.“
Jedes Bürgerbegehrens ist mit erheblichem Personal-und Zeitaufwand verbunden. Unabhängig vom Ergebnis des Bürgerentscheides ergeben sich während des Verfahrensablaufes folgende erhebliche Risiken:
- Zinserhöhung: Wesentlicher Planungsbestandteil sind die extrem niedrigen Zinsen (1,3- 1,4 %). Mögliche Zinserhöhungen führen je Prozent zu einer zusätzlichen Belastung von ca. 12.000,-€ pro J ahr.
- Verkauf an andere Grundstücksinvestoren: Ein wegen unvorhersehbarer Ereignisse möglicher Verkauf an andere Grundstücksinvestoren wäre nicht zu verhindern, da die Gemeinde diese für ihre weitere Entwicklung wichtigen Immobilien und Grundstücke während des sich hinziehenden Verfahrens aus rechtlichen Gründen nicht kaufen darf.
Ein von der GV beschlossener Bürgerentscheid wird den Verwaltungs- und Zeitaufwand mit den o.a. Risiken minimieren.
Wir gehen davon aus, dass nach einem beschlossenem Bürgerentscheid das laufende Bürgerbegehren von den Initiatoren eingestellt wird.
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