Aus der Fraktion

Fraktionsübergreifender Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheides 20.10.16

SPD-Fraktion in der                                               Helmut Thran                                                                                                                                     

Gemeindevertretung                                            Boddermelkstraat 3                                  

      I t z s t e d t                                                          20.10.2016                          

 

Herrn Bürgermeister

Peter Reese

23845  Itzstedt

 

 Gemeinsam mit den Fraktionen der CDU und der FDP stellen wir folgenden Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheides  gem. § 16 g der GO SH

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Über den Erwerb der im alten Ortskern gelegenen Flächen:

Flur 7, Flurstück 261 (Dorf-/Bolzplatz an der Doppeleiche,  Dorfgaststätte und Scheune),

Flur 7, Flurstück 77/15 (Erbbaugrundstück mit Schützenhaus und Schießsportanlagen),

Flur 6, Flurstück 4/23 (Landwirtschaftsfläche/Wiese hinter dem Schützenhaus)

 

zu den beim GV-Beschluss vom 6.6.2016 dargestellten Bedingungen und Zielen

führt die Gemeinde so schnell wie möglich einen Bürgerentscheid  durch.

 

Die genaue Formulierung des Bürgerentscheides ist  kurzfristig in einem Ausschuss oder einem besonderen Gremium  mit der Verwaltung und der Kommunalaufsicht abzustimmen.

 

Begründung:

 

Seit mehreren Jahren ist bekannt, dass die Eigentümerin die Liegenschaften aus persönlichen Gründen aufgeben will und nach formlosen Interessenbekundungen aus der Gemeinde  bereit ist, sie an die Gemeinde zu veräußern.

2015 wurde ein Dipl.-Sachverständiger mit der Erstellung eines Wertgutachtens beauftragt, das mit Stichtag vom 19.10.2015 vorgelegt wurde.

Am 21.12.2015 wurde es mit  den Fraktionsvorsitzenden für weitere Beratungen  in den Fraktionen und  im Finanzausschuss erörtert. Außer zur grundsätzlichen Kaufabsicht war über weitere Details Verschwiegenheit geboten und zugesagt.

30.05.2016:  Der Finanzausschuss empfiehlt - nach Beratung im nichtöffentlichen Teil - der GV, den Grundstückskaufvertrag abzuschließen. 

Am 6.6.2016 wurden in öffentlicher GV-Sitzung die Details beraten und der Kauf mit

7 Ja-Stimmen   und 3 Nein-Stimmen   beschlossen. .

 

 

Am 5.7.2016 teilte Herr Ewald  mit, dass er und 2 weitere Bürger  ein Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid mit der Frage “Sind Sie gegen den Erwerb vom „Juhls Gasthof“ und der dazuge-hörigen Grundstücke in der Schützenstraße in Itzstedt durch die Gemeinde Itzstedt?“ durchführen.

 Am 30.09.2016  teilt Herr Ewald in einer Presseerklärung mit, dass die Initiatoren die „…...Unterschriftensammlung in Itzstedt aussetzen.“

Jedes Bürgerbegehrens ist mit erheblichem Personal-und Zeitaufwand verbunden. Unabhängig vom Ergebnis des Bürgerentscheides ergeben sich während des Verfahrensablaufes folgende erhebliche Risiken:

- Zinserhöhung: Wesentlicher Planungsbestandteil sind die extrem niedrigen Zinsen (1,3- 1,4 %). Mögliche Zinserhöhungen führen je Prozent zu einer zusätzlichen Belastung von ca. 12.000,-€ pro J ahr.

 - Verkauf an andere Grundstücksinvestoren: Ein wegen  unvorhersehbarer Ereignisse möglicher Verkauf an andere Grundstücksinvestoren wäre nicht zu verhindern, da die Gemeinde diese für ihre weitere Entwicklung wichtigen Immobilien und Grundstücke während des sich hinziehenden Verfahrens aus rechtlichen Gründen nicht kaufen  darf.

Ein von der GV beschlossener Bürgerentscheid wird den Verwaltungs- und Zeitaufwand mit den  o.a. Risiken  minimieren.

Wir gehen davon aus, dass nach einem beschlossenem Bürgerentscheid das laufende Bürgerbegehren von den Initiatoren eingestellt wird. 

 

Helmut Thran, Fraktionssprecher

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