SPD-Fraktion in der Helmut Thran
Gemeindevertretung Boddermelkstraat 3
I t z s t e d t 19.10.2016
Antrag gem. § 13 der Geschäftsordnung:
Die bisherigen einvernehmlichen Beschlüsse und Bekundungen zur abschnittsweisen Bebauung des B 20 sind hinsichtlich der Bauausführung verbindlicher zu konkretisieren.
Der 1. BA, der insgesamt 141 WE ausweist, sollte in mindestens 3 Unterabschnitten (je bis ca. 50 WE) aufgeteilt und jeweils frühestens in Abständen von ca. 5 Jahren zur Bebauung freigegeben werden.
Vor Freigabe ist sicherzustellen, dass die gemeindliche Infrastruktur, insbesondere die KiTa und die Schule den zu erwartenden Zuwachs bewältigen können.
Damit hat der 1. BA des B-20 eine Laufzeit von ca. 15 Jahren bis zur Vollendung.
Diese Bauabschnitte sind grundsätzlich auch für die „Seniorenwohnanlage/Sozialer Wohnungsbau“ anzuwenden. Sollten sie hier aus bautechnischen Gründen nicht möglich sein, ist die Anzahl der verbleibenden WE entsprechend zu dritteln.
Begründung:
Die Infrastruktur im Ort kann in dieser Zeit besser angepasst werden.
Da im Ort immer mehr gebrauchte Immobilien zum Kauf angeboten werden
ist dieser Markt nicht so stark gestört.
Die zu erwartenden Kinder von den Neubürgern verteilen sich besser auf den
Kindergarten und die Schule. Es ist zu beachten dass die Einwohnerzahl der Nachbarorte stark wachsen werden.
Für den Bauträger werden bei dieser Laufzeit keine Nachteile entstehen.
Die Zinsen für die Erschließung sind zurzeit niedrig, auch streckt sich die
Erschließung auf einen längeren Zeitraum. Es muss aber immer auf den Endausbau geachtet werden.
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