[Darstellung Größer 1 wählen.] [zum Inhalt (Taste Alt+8).] [zur Auswahl (Taste Alt+7).] (Taste Alt+6).

WIR in ITZSTEDT - Bürgertreff 2010.

Neues aus der Fraktion :

Schreiben des GV Helmut Thran an den Ministerpräsidenten zur Benutzung der Toiletten im Bürgerhaus

Helmut Thran (Mitglied der Gemeindevertretung Itzstedt) Datum: 10.03. 2008
Boddermelkstraat 3 Thran.Itzstedt(at)t-online.de
23845 Itzstedt

Herrn Ministerpräsidenten Durchschrift: Amt/ Bürgermeisterin
des Landes Schleswig-Holstein
- Staatskanzlei – Kulturabteilung –
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

Bundeszuweisung für den Bau des Bürgerhauses der Gemeinde Itzstedt
Hier: Geringfügige „zweckfremde“ Mitbenutzung von Toilettenräumen des aus dem Zonenrandprogramm bezuschussten Bürgerhauses

- Anliegendes Schreiben des Amtes Itzstedt vom 10.05.2007
- Telefonat mit Herrn Dr. Südow vom 13. 02. 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. fernmündlicher Absprache mit Herrn Dr. Südow teile ich zum o.a. Schreiben folgende ergänzenden Hinweise mit:

Im unmittelbar angrenzenden Gebäudeteil des aus dem kulturellen Zonenrandprogramm geförderten Bürgerhauses befindet sich in einem Altbauteil eine gemeindeeigene verpachtete Gaststätte, deren Toilettenanlagen dringend sanierungs- und erneuerungsbedürftig sind. Eine Sanierung wäre mit erheblichen Kosten verbunden.

Da eine Türverbindung von der Gaststätte zum Vorraum der Toiletten des Bürgerhauses besteht, sind die Mitglieder der Gemeindevertretung einhellig der Meinung, dass die aufwendige Erneuerung der Gaststättentoiletten entbehrlich ist, wenn die angrenzenden Toiletten des Bürgerhauses von den Gaststättenbesuchern mitbenutzt werden dürften.

Wegen der geringen Frequenz und der zusätzlichen vorhandenen Toiletten auf der anderen Seite des Mehrzweckraumes sind Beeinträchtigungen für die Gäste des geförderten Mehrzweck-raumes auszuschließen.

Da die 25-jährige Bindungsfrist der Fördermittel erst im Jahre 2015 ausläuft, wurde die Verwaltung gebeten, die Unbedenklichkeit der beabsichtigten Mitbenutzung offiziell feststellen zu lassen.

- Da zwischenzeitlich nahezu ¾ der Bindungsfrist verstrichen sind und
- die 3 Toiletten (14,66 qm) mit den Vorräumen (7,9 qm) nur 22,56 qm – und somit nur ca.
7 % der insgesamt weit über 300 qm geförderter Fläche ausmachen und
- da der Zweck der geförderten Raumnutzung im Bürgerhaus nicht beeinträchtigt wird,

bitte ich im Sinne der Bürger/innen und einer sparsamen Haushaltsführung die Unbedenklichkeit der Mitbenutzung wegen Geringfügigkeit und der anderen aufgeführten Gründe festzustellen und möglichst kurzfristig mitzuteilen.

Mit freundlichem Gruß

Anlagen: Grundrissskizze und o.a. Bezugsschreiben

Das Antwortschreiben des Ministerpräsidenten SH/Staatskanzlei .....

wurde mit Datum vom 19. März 2008 an den Amtsvorsteher des Amtes Itzstedt geschickt!
(Nachfolgend lediglich als Auszug, da das Original des Schreibens bei Nachfrage im Dezember 08 im Amt nicht vorlag)

Auszug: „Bescheid vom 15.06.1990 AZ.:“ ...usw
„Bezug: Schreiben des Herrn Helmut Thran, 23845 Itzstedt, vom 10.03.2008“

...........„ Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf die Anfrage von Herrn Helmut Thran vom 10. 03. 2008 und auf das als Kopie beigefügte Schreiben des Amtes Itzstedt vom 10. 05. 2007 kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Es bestehen keine Bedenken gegen die Mitbenutzung der Toiletten im Bürgerhaus durch die gemeindeeigene verpachtete Gaststätte, sofern die Nutzung des ursprünglich geförderten Vorhabens, des Bürgerhauses, unverändert erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift...........“...........


Mehr zu diesem Thema:


- Zum Seitenanfang.