Aus der Fraktion

5. Gem. § 3 Abs. 5 ist eon verpflichtet, in Anspruch genommene Flächen wiederherzustellen. Unser Einwand: Hier fehlt eine verbindliche Zeitvorgabe. U.E. sollte die Wiederherstellung innerhalb einer verbindlich festgelegten Frist – (4 Wochen?) – erfolgen. 6. Gem. § 4 Abs 2 hat die Gemeinde nach Errichtung, Verlegung oder Erneuerung von Anlagen in den ersten 5 Jahren 2/3 der Kosten, vom 6. bis zum 20 Jahr 25 % der Kosten und nach dem 20 Jahr bis in alle Ewigkeit 10 % der Kosten zu übernehmen. Unser Einwand: Sowohl die Höhe des gemeindlichen Kostenanteils als auch die fehlende zeitliche Begrenzung sind zu relativieren. Es ist klarzustellen, dass die Kostenübernahme durch die Gemeinde nur fällig wird, wenn die Gemeinde im Einzelfall vor der jeweiligen Maßnahme ausdrücklich Unbedenklichkeitserklärung erteilt. Spätestens 20 Jahre und 1 Monat nach der Fertigstellung ist die Gemeinde jeglicher Verpflichtung zur Kostenbeteiligung entbunden. 7. Gem. § 7 hat der Vertrag eine Laufzeit von 20 Jahren. Wenn der Vertrag tatsächlich nicht abänderbar ist, ist diese Laufzeit wegen der immer schnelleren Veränderungen der rechtlichen und technischen Gegebenheiten im Energiesektor in einer Zusatzvereinbarung wie folgt zu relativieren: Besonderes Kündigungsrecht der Gemeinde: 7.1 Die Gemeinde kann den Vertrag nach Ablauf von 5 Jahren mit 18-monatiger oder längerer Frist kündigen, wenn sie allein oder mit anderen gemeinsam eine eigene Gasversorgung betreiben will. 7.2 EON verpflichtet sich, durch die Gemeinde oder Dritte aus erneuerbaren Energieträgern im regionalen Bereich erzeugtes Gas zu den jeweils geltenden Bedingungen in das Gasnetz einzuspeisen, wenn die Einspeisung nach rechtlichem und technischem Stand möglich ist. Sollten über Vergütung und Modalitäten keine Einigung erzielt werden, gilt ebenfalls das besondere Kündigungsrecht aus 7.1 8. Die Endschaftsbestimmungen gem. § 8 gelten auch bei besonderer Kündigung gem. Nr. 7. Zusatz: Während der Verhandlungen mit EON über die o.a Zusatzvereinbarungen führt die Gemeinde Itzstedt mit den Stadtwerken Kaltenkirchen oder anderen regionalen Energieversorgern oder –anbietern Gespräche und Verhandlungen über eventuelle Kooperations- oder Übernahme-möglichkeiten i. S. Gas- und Energieversorgung in Itzstedt und über das eventuelle Erfordernis oder die Möglichkeit zur Übernahme des Gasnetzes. Die Gespräche sind noch im September anzustreben. Jeder Fraktion und der IG Energie ist die Teilnahme mit je 1 Person unverzüglich nach Terminierung des Gespräches per E-Mail anzubieten. Helmut Thran, Fraktionssprecher

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