Am 25.4.2017 teilte das LLUR mit, dass das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird, da"... der Käufer bereit ist, die notwendigen naturschutzfachlichen Ziele mitzutragen..."und die "...Absicherung durch eine entsprechende persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch .." übernimmt.
Weiter schreibt es, dass dadurch der Eingriff in das Eigentumsrecht verzichtbar ist und ... "...davon ausgegangen wird, dass sich auf diese Weise die den Itzstedter See betreffenden naturschutzfachlichen Ziele sichern lassen...".
Kommentar: Diese hochrangige Absicherung der Naturschutzbelange ist auf jeden Fall eine Verbesserung und wurde auch durch die beschlossene Kaufbereitschaft der Gemeinden Nahe und Itzstedt erreicht. Bleibt abzuwarten, welche konkreten Ziele im Grundbuch festgeschrieben werden. Der Wunsch nach einem zumindest weitläufigen Rundwanderweg gehört wohl nicht zu den Naturschutzbelangen. Sowohl der finanzielle Einsatz für den Kauf des Sees und der Liegenschaften und für die Umsetzung der Naturschutzbelange als auch der damit verbundene erhebliche Arbeitsaufwand bleiben der Gemeinde erspart.
Wir streben kurzfristig ein Treffen mit den Anliegergemeinden, der Naturschutzbehörde und dem neuen Eigentümer an, der im Vorwege seine Kooperationsbereitschaft mit den Gemeinden erklärt hat.