Änderungsantrag gem. § 18 zum TOP 9 der GV-Sitzung am 18.07.2017 

Veröffentlicht am 19.07.2017 in Kommunalpolitik

An die Gemeindevertretung  Itzstedt -

Herrn Bürgermeister Reese und Fraktionen der GV Itzstedt

Änderungsantrag gem. § 18 zum TOP 9 der GV-Sitzung am 18.07.2017 

Zum Antrage der FDP-Fraktion  auf die Erhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Straßenausbaubeiträge zu verzichten, stellt die SPD-Fraktion gem. § 18 Abs. 4 der Gesch.O. der Gemeinde Itzstedt  folgenden Änderungsantrag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde dahingehend zu ändern, dass die  Mitfinanzierung der "Straßenausbaukosten" 

- nicht mehr gem. § 8 KAG  ausschließlich durch Beiträge der anliegenden Grundstückseigentümer,  

sondern

- gem. § 8a KAG durch wiederkehrende Beiträge aller Grundstückseigentümer im gesamten Gemeindegebiet erfolgt. 

Details/Anwendungsmöglichkeiten bitte ich den Anlagen (§ 8a KAG und Straßenbaubeitragssatzung /wiederkehrende Beiträge der Gemeinde Oersdorf) zu entnehmen.

Begründung: Die bisherige Satzung führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen und zu teilweise drastischen finanziellen Belastungen einzelner Grundstückseigentümer. Einzelne Grundeigentümer (z.B. Unternehmer im Außenbereich, deren Schwerfahrzeug Straßen und Wege z.T. übermäßig belasten) werden bisher kaum oder gar nicht an den Straßenausbaukosten beteiligt. 

Die vorgeschlagenen Regelung nach § 8a KAG beteiligt alle "Grundeigentümer" im gesamten Gemeindegebiet nach gleichem Maßstab, sorgt  durch Gleichbehandlung für mehr Gerechtigkeit und fördert durch die Einbeziehung aller Grundstückseigentümer das Solidaritätsgefühl der Dorfgemeinschaft.  

Kosten (§ 13 Abs. 2 Gesch.O.)

Die Satzung kann so gestaltet werden, dass keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde entstehen. Die wiederkehrenden Beiträge sind regelmäßig zu prüfen  und nach Kostenlage neu zu berechnen. Wenn sich die finanzielle Situation der Gemeinde wie in den vergangenen Jahren oder wie versprochen sogar noch mehr verbessert, kann der umzulegende Beitrag für die Bürger deutlich reduziert werden.

Der Verweis unseres Antrages an den Finanzausschuss und dessen kurzfristige Sitzung wird hiermit beantragt,  damit die Straßenbaumaßnahme "Wennern", die  besonders drastisch die Ungerechtigkeit der alten Regelung aufzeigt, schon nach der neuen Regelung finanziert werden kann. 

Hinweis: Ergänzungs-/Änderungsanträge können noch während der Beratung eines Tagesordnungspunktes eingebracht werden. Zur konstruktiveren Vorbereitung in den Fraktionen teilen  wir ihn vorab mit und bitten um Weiterleitung an die mir nicht bekannten E-Mailanschriften der jeweiligen Fraktionsmitglieder.

Helmut Thran, Vorsitzender der SPD-Fraktion
 
 

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