Hartnäckige SPD-Forderung durchgesetzt: Gerechtere und niedrigere Einleitungsgebühr endlich beschlossen!

Veröffentlicht am 01.12.2015 in Kommunalpolitik

Klarstellung zum Bericht „Regensteuer in Itzstedt“, Lübecker Nachrichten vom 19.11 (siehe unten)

 

Schon die Überschrift bedarf der Klarstellung: Das Wort „Regensteuer“ provoziert  bei vielen Bürgern Ärger über die  Kommunalpolitiker, gegen den wir uns immer wieder wehren müssen.

 

Fakt ist: Die Gemeinden unterhalten für Niederschlagswassereinleitungen ein „Sielnetz“ und  Regenrückhaltebecken vor. Die entstehenden Kosten sind nicht von den Steuern aller Bürger sondern  nur von den Grundeigentümern zu finanzieren, die Wasser von ihren versiegelten Flächen (und jetzt auch aus ihren Hausdrainagen) in dieses Netz einleiten (Verursacherprinzip). Wer nicht einleitet, bezahlt auch keine Gebühr. Korrekter wäre hier die Bezeichnung „Einleitungsgebühr“

Die Gebühr  wurde nicht am 01.01. 2015, sondern schon zum 1.1.2014 eingeführt. Entgegen der SPD-Forderung blieben die Drainageeinleiter zunächst von den Kosten befreit. Wir stimmten nur unter der Bedingung zu, dass ihre Beteiligung im Folgejahr überprüft werden sollte. Unsere Forderungen begründeten wir mehrfach mit Fachkommentaren, Rechtsprechung und Satzungen anderer Gemeinden. Verwaltung, Bürgermeister und Finanzausschussvorsitz ließen sich aber weder von unseren Argumenten noch in Beratungen mit Sachverständigen von unserer Forderung überzeugen.

Wir verloren die Geduld und stellten am 23.09.2015 mit offiziellem Fraktionsantrag u.a. auch die Einleitungen von Drainagewasser an den Kosten zu beteiligen (hier bereits veröffentlicht). Zwischenzeitlich hatte auch das Oberwaltungsgericht Schleswig unsere Auffassung bestätigt und sogar die volle Anrechnung der gesamten Kellerfläche als möglichen Maßstab zugelassen.

Endlich kam Bewegung in die Sache und in der letzten Finanzausschusssitzung schlugen Verwaltung, Bürgermeister und Finanzausschussvorsitz vor, die gesamten Kellerflächen in voller Höhe den einleitenden Dachflächen gleich zu setzen. Da viele Keller nur teilweise oder einseitig drainiert werden, wollten wir die Kellerflächen nur zur Hälfte anrechnen. Unser Antrag wurde leider abgelehnt und die Ausschussmehrheit stimmte für die volle Anrechnung der Kellerflächen. Entgegen der Sitzungsvorlage beantragten wir bei der Gemeinderatssitzung erneut und mit gleicher  Begründung, die Kellerflächen nur zur Hälfte anzurechnen. Zu unserer Freude und Überraschung wurde nun unser Antrag einstimmig beschlossen. Da die Kosten auf immer mehr Einleiter und Flächen verteilt werden, können die Gebühren sogar gesenkt werden. Die genaue Höhe muss noch von der Verwaltung errechnet werden, wird aber wohl unter 40 Cent pro Quadratmeter liegen.

Eine weitere Änderung kam unerwartet: Ohne Vorberatung schlug Gemeindevertreter Schümann vor, versiegelte Einleitungsflächen künftig spitz und nicht mehr in 25-qm-Schritten zu berechnen. Wir griffen diesen Vorschlag sofort auf und unterstützen ihn. Nach kurzer Beratung wurde auch dieser Vorschlag dann einstimmig beschlossen.

Da wir es für ungerecht halten, wenn bestimmte Einleitungen von den Kosten befreit werden oder nicht vorhandene  Flächen berechnet werden, weil der 25-qm-Satz um 1 oder 2 qm überschritten wird, tragen die neuen Regelungen zu etwas mehr Gerechtigkeit und  für die meisten Einleiter zu einer Gebührenreduzierung.

Wir freuen uns, dass sich unser hartnäckiger Einsatz der letzten 2 Jahre nun doch in diesem Sinne für die Bürger gelohnt hat!

Helmut Thran,  SPD-Fraktion Itzstedt!

 

Auszug aus LN-Bericht vom 19.11.2015:

Itzstedt erläßt Regensteuer und Hundesatzung 

"Itzstedt. Eine Neufassung der Niederschlagswassergebühr haben die Itzstedter Gemeindevertreter auf ihrer Sitzung am Dienstag auf den Weg gebracht. Wie Bürgermeister Peter Reese den LN sagte, müsse nur noch die Grundgebühr im Detail festgesetzt werden. Doch er ist sicher: „Auf jeden Fall wird es billiger als jetzt.“ Die Gemeinde hatte die Gebühr am1. Januar 2015 eingeführt.
Geeinigt hat sich die Gemeindevertretung auf eine Niederschlagswassergebühr von 36 bis 40 Cent jährlich je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche. In die Neufassung der Satzung wird nun auch die Ringdrainage einbezogen. Sie beträgt 18 bis 20 Cent je Quadratmeter– dabeigilt als Größenbemessung die Hälfte der Kellergrundfläche. Wer Regenwasser auf seinem Grundstück verrieseln lasse, zahle nicht, sagte Reese. Es müsse aber sichergestellt sein, dass von dieser Fläche nichts in den Oberflächenwasserkanal gelange."

 
 

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