Pressemitteilung Amt Itzstedt

Veröffentlicht am 13.10.2018 in Pressemitteilungen

Amt Itzstedt

Der Amtsvorsteher

                                                                            Itzstedt, 11.Oktober 2018

Pressemitteilung

1/2018

 

In den konstituierenden Sitzungen des Amtsausschusses des Amtes Itzstedt am 16.07.2018, 10.09.2018 als auch am 28.09.2018 erhielten die vorgeschlagenen Kandidaten der CDU-Fraktion im Wege des gebundenen Vorschlagsrechtes für das Amt des Amtsvorstehers nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Gemäß § 11 Abs. 7 Amtsordnung bleibt der amtierende Amtsvorsteher mit den Stellvertretern nach Ablauf der allgemeinen Wahlzeit der Gemeindevertretungen bis zum Amtsantritt des Nachfolgers – längestens jedoch für die Dauer von 3 Monaten  seit dem Zusammentritt des neu gebildeten Amtsausschusses – im Amt.

Das bedeutet für das Amt Itzstedt, dass es ohne die Neuwahl eines Amtsvorstehers mit Ablauf des 16.10.2018 ohne einen gesetzlichen Vertreter der Behörde (gem.

§ 24 a Amtsordnung i.V.m. § 51 Gemeindeordnung) wäre.

 

Damit das Amt Itzstedt nicht ohne gesetzlichen Vertreter ist, gibt die Gemeindeordnung gemäß § 19 Abs. 3 AO i.V.m. § 127 GO der Kommunalaufsichtsbehörde (Landrat des Kreises Segeberg) die Möglichkeit, einen Beauftragten durch Verwaltungsakt zu bestellen, der alle Aufgaben des Amtes auf Kosten des Amtes wahrnimmt, solange es für den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltung erforderlich ist. Dieser vom Landrat bestellte Beauftragte hat die Stellung eines Organs des Amtes Itzstedt und nimmt alle Aufgaben, die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsganges erforderlich sind, wahr.

 

Da eine Neuwahl des Amtsvorstehers im Amtsausschuss nicht vor dem 16.10.2018 absehbar erscheint, die Handlungsfähigkeit des Amtes Itzstedt jedoch über den oben genannten Zeitpunkt gegeben sein muss, hat der Landrat des Kreises Segeberg Jan Peter Schröder nach Rücksprache mit dem Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Itzstedt Andreas Bigott entschieden, einen Beauftragten und dessen beide Stellvertreter, beginnend ab dem 17.10.2018, einzusetzen:

 

- Herr Volker Bumann (ehemals Amtsvorsteher des Amtes Itzstedt)

  als Beauftragter für das Amt des Amtsvorstehers,

- Herr Peter Reese (ehemals Bürgermeister der Gemeinde Itzstedt)

  zu dessen 1. Stellvertreter,

- Herr Gerhard Pelzer (Schiedsmann des Amtes Itzstedt)

  zu dessen 2. Stellvertreter.

 

Die Bestellung erfolgt so lange, bis der Amtsausschuss des Amtes Itzstedt einen neuen Amtsvorsteher und dessen Stellvertretungen neu gewählt hat.

 

Vorrangige Bedingung war es, Mitglieder zu benennen, die nicht Mitglieder des neuen Amtsausschusses des Amtes Itzstedt sind.

 

Der Landrat weist ausdrücklich darauf hin:

„Dass es ist vordringliche Aufgabe der Vertretung einer Selbstverwaltungskörperschaft sei, die gesetzlich vorgesehenen Organe zu wählen und damit eigenverantwortlich für die Handlungsfähigkeit der Körperschaft Sorge zu tragen. Der Amtsausschuss ist deshalb gehalten, in seinen Sitzungen auch weiterhin den Versuch zu unternehmen, eine Amtsvorsteherin oder einen Amtsvorsteher zu wählen. Ich werde die zu bestellenden Beauftragten bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die Wahl einer Amtsvorsteherin/eines Amtsvorstehers so lange als vorrangig abzuarbeitender Punkt auf die Tagesordnung einer jeden Sitzung des Amtsausschusses gesetzt wird, bis der gesetzlichen Verpflichtung entsprochen wurde. ....“

 

Die oben genannten, über viele Jahre erfahrenen ehrenamtlich tätigen Beauftragten haben sich zur Übernahme der Aufgabe bis auf Weiteres bereitgefunden.

 

Damit ist das Amt Itzstedt über den Zeitpunkt der dreimonatigen Frist, einen neuen Amtsvorsteher zu wählen, arbeitsfähig und kann durch den Beauftragten des Landrats des Kreises Segeberg als gesetzliche Vertretung handeln.

 

Vorgesehen ist, einen Amtsausschuss für den 25.10.2018, um 18.00 Uhr, einzuberufen, um die Ausschussmitglieder, die Geschäftsführung des Wasserwerkes etc. aufgrund der Neuwahlen neu zu wählen.

Die Einladung hierzu wird in den nächsten Tagen erfolgen.

Vorgesehen ist ferner aufgrund des Schreibens des Landrats des Kreises Segeberg auch die Wahl einer Amtsvorsteherin/eines Amtsvorstehers.

 

 

 

 

Andreas Bigott                                                                    Volker Bumann

Leitender Verwaltungsbeamter                                       Amtierender Amtsvorsteher

            Amt Itzstedt                                                              des Amtes Itzstedt

Verteiler:

Segeberger Zeitung

per Fax: 04551/90483

Norderstedter Zeitung

per Fax: 040/554471703

Lübecker Nachrichten

per Fax: 0451/144-1022

Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag

Herrn Bülow

per Fax: 0431/570050-54

Landrat des Kreises Segeberg

Landrat des Kreises Stormarn (nachrichtlich)

Bürgermeister der Gemeinden des Amtes Itzstedt

- mit der Bitte um Information der gemeindlichen Fraktionen –

 
 

Jetzt Mitglied werden

SPD-Itzstedt bei Facebook

 

Downloads

Counter

Besucher:684096
Heute:133
Online:3