Gemeinsame Pressemitteilung des Bürgermeisters und der Fraktionssprecher der SPD, der CDU und der FDP Itzstedts

Veröffentlicht am 13.02.2017 in Pressemitteilungen

Bürgermeister und Fraktionen der SPD, CDU und FDP in Itzstedt weisen unwahre Behauptungen und persönliche Diffamierungen im UBI-Flyer zum Bürgerentscheid zurück!

Der seit Monaten anhaltende Streit über den Erwerb mehrerer Flurstücke im alten Ortskern Itzstedts mit dem dazugehörigen Gasthof Juhls eskaliert kurz vor dem Bürgerentscheid am Sonntag, den 19.02.17. Neben zahlreichen öffentlichen Debatten in der Gemeindevertretung und den Ausschüssen wurden in den letzten Wochen weitere 3 öffentliche Info-Veranstaltungen (Eine gemeinsame von SPD, CDU und FDP, eine von der UBI und eine von der SPD) durchgeführt, zahlreiche Plakate Für und Wider aufgestellt und von allen Fraktionen Flyer verteilt ( 2 von den UBI, 2 von der SPD und je eine von der CDU und von der FDP). 

Während sich die 3 Parteien auf die Argumente für den Kauf und die Finanzierung beschränkten, hat die UBI in ihrem letzten Flyer die bereits mehrfach widerlegten Unwahrheiten und persönlichen Diffamierungen einiger Gemeindevertreter wiederholt und um weitere heftige, eindeutige falsche Behauptungen ergänzt. (s. anl. Faktencheck) Sie agieren offensichtlich nach dem Schema: „Je heftiger die Unwahrheiten und je infamer die Diffamierungen und je häufiger sie wiederholt werden, desto mehr bleibt bei den Bürgern und Bürgerinnen haften!“ Das die Gefahr nicht unterschätzt werden darf, haben Pegida, Brexit und Trump dramatisch belegt! Auch hier wird nicht mit Fakten geworben, sondern durch ständiges Wiederholen nachgewiesener Unwahrheiten und persönlicher Diffamierungen Stimmung gemacht, um Abstimmungen zu gewinnen und Gemeindevertreter/innen zu schädigen. Auf dieser Basis ist keine sachliche Zusammenarbeit möglich. Wir werden uns auf dieses Niveau nicht begeben und unsere sachliche Arbeit für die Gemeinde fortsetzen. Jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger das Wort. Wir werden ja sehen, wenn das Ergebnis vorliegt, ob auch die UBI das Ergebnis akzeptieren.

Itzstedt, d. 13. 02. 2017

 

Faktencheck zum UBI-Flyer „Ausgabe Februar 2017“

Wegen der Vielzahl der Unwahrheiten und Diffamierungen nachfolgend nur einige eindeutige Beispiele und Klarstellungen

1. Zur angeblichen „Verfünffachung“ der Schulden behauptet die Ubi, dass das neue Feuerwehrfahrzeug für angeblich für 500.000,- € gekauft wurde. Tatsache ist: Das Feuerwehrfahrzeug hat komplett knapp 380.000,-€ gekostet. Nach Abzug der uns zustehenden Zuschüsse von über 80.000,-€ verbleiben für die Gemeinde tatsächlich ca. 300.000,-€!!

2. Mit angeblich „vereinnahmten und nicht ins Netz investierte Anschlussgebühren“ diffamiert sie die Verantwortlichen sogar, eine Straftat (Untreue; § 266 StGB) begangen zu haben! Das ist eine ungeheuerliche – vollkommen aus der Luft gegriffene - Unterstellung! Tatsächlich wurden nicht nur jeder Pfennig und Cent der Anschlussgebühren sondern auch noch zusätzliche Fördermittel/Zuschüsse und erhebliche Gemeindemittel ins Abwassernetz gesteckt.

3. Die angeblich „weitere Verschuldung von 1 Mio. Euro in 2016“ ist keine Neuverschuldung!
Tatsächlich
ist dieses rechnerische Defizit schon seit Jahren vorhanden, wurde nach damaligem Haushaltsrecht jedoch nicht gesondert ausgewiesen!

4. Zur Finanzierung wird auf „den Kapitaldienst von 48.000,-€ jährlich“ als Defizit verwiesen und wissentlich verschwiegen, dass nach dem vorliegenden Fachgutachten nach Abzug einiger Risiken noch Miet- und Pachteinnahmen von 44.500,-€ gegenzurechnen sind. Nach Abzug vom tatsächlichen Kapitaldienst in Höhe von 48.689,33 € verbleibt rechnerisch ein tatsächliches Defizit in Höhe von ca. 4.200,-€ pro Jahr! (Die bisherigen Pachtzahlungen sind auch noch abzuziehen!)

5. u. 6. Da fragt die UBI ernsthaft (?), ob die jährliche Einsparung von 46.000,-€ für ältere auslaufende Darlehen für die Gemeinde eine Bedeutung hat!!! - Unglaublich! Wissen sie trotz jahrelanger Anwesenheit im Gemeinderat und in den Ausschüssen nicht, wie uns diese jährlichen Zahlungen belastet haben und wie viele sinnvolle Investitionen die Gemeinde z.B. für Kita, Schule, Straßenreparaturen, Regenwassernetz, Jugendarbeit u.v.m. damit finanzieren kann? Sie müssten es eigentlich wissen, machen aber mit allen greifbaren Strohhalmen Stimmung! Ähnlich ist das Fabulieren von einer Tilgung von „..Schulden über mehr als 60 Jahre und fast 3 Generationen…“!

7. Bei der trotz Gegenbeweis wieder behaupteten angeblich „geheimen Sitzung“ handelte es sich um eine ganz normale Fach- oder Arbeitssitzung mit Fachleuten vom Amt, vom Kreis, dem Bürgermeister und den zuständigen Vorsitzenden vom Bau- und Planungsausschuss H.Thran und vom Finanzausschuss R.Schümann! Wenn eine Fachsitzung über die Kinder- und Jugendarbeit stattfindet, nimmt auch nur der zuständige Ausschussvorsitzende H.Ehwald teil. Nach mehrfacher Klarstellung müsste die UBI das doch einsehen und verstehen – wenn sie es nur wollte!

Über den Inhalt dieser angeblichen Geheimsitzung hat der Bürgermeister mehrfach berichtet. Als er von der UBI ohne Prüfung und haltlos der Lüge bezichtigt wurde, hat er den amtlichen Gesprächsvermerk vorlegen lassen, der natürlich einsehbar ist und auch der UBI zur Verfügung steht.

8. Die Behauptung vom „kleinen, feinen Kreis“ der angeblich alles „still und schnell umsetzen“ will, entbehrt ebenfalls jeglicher Grundlage. Der Sachverhalt wurde mehrere Jahren in den Ausschüssen, in Info- und Fachgesprächen, deren Vermerke einsehbar sind und im Gemeinderat verhandelt. Meist öffentlich; in einigen Fällen war – wie bei allen Grundstücksangelegenheiten – die Öffentlichkeit auszuschließen. Neben den zuständigen Ausschussvorsitzenden wurden mehrfach auch alle Fraktionsvorsitzenden eingeladen. Die Behauptung vom „kleinen, feinen Kreis“ ist nur noch Verschwörungstheoretikern zuzuordnen, die sich in ihrer Märtyrerrolle gefallen!

9. Unbestritten wurde in unserem Augustflyer falsch formuliert, das nach dem von der Gemeinde eingeschalteten Wirtschaftsprüfer der Gasthof „rentabel“ zu führen ist. Diese Bewertung beruhte tatsächlich auf ein Telefonat mit dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Gastwirte, der die Jahresabschlüsse dem gemeindlichen Wirtschaftsprüfer zur Verfügung gestellt hat. Das wurde schon in dem von der UBI erwähnten Gespräch und mehrfach öffentlich richtig gestellt! Zur unterstellten „Lüge“ haben wir sofort darauf hingewiesen, dass eine irrtümliche falsche Formulierung keine Lüge ist! Eine Lüge ist nur eine vorsätzliche falsche Behauptung mit dem Vorsatz andere zu täuschen! Als trotz unserer mehrfachen öffentlichen Erklärungen der uns persönlich diffamierende Lügenvorwurf nicht zurückgenommen wurde, haben wir auch mit Hilfe eines Rechtsanwaltes versucht, die UBI zur Vernunft zu bewegen! Leider vergeblich! Um mit dem Streit nicht auch noch die Gerichte zu beschäftigen, haben wir von weiteren Schritten abgesehen.

10. Zur geforderten Veröffentlichung des Gutachtens weisen wir zum wiederholten Male darauf hin, dass Gutachten über Privatpersonen oder Firmen mit derartig internen Daten zum Schutz der Privatpersonen und der Firmen grundsätzlich vertraulich zu behandeln sind. Das Gutachten liegt natürlich auch der UBI vor und die wichtigsten Eckdaten wurden mehrfach öffentlich genannt.

11. Zum Schützenverein sollte die UBI endlich akzeptieren, dass auch deren Mitglieder ein Recht zur freien Meinungsäußerung haben und sich gegen Unwahrheiten und Diffamierungen auch anwaltlich wehren dürfen. Obwohl wir keine Beleidigungen gegen die UBI wahrgenommen haben, distanzieren wir uns grundsätzlich von etwaigen Beleidigungen und persönliche Diffamierungen.

12. Die beanstandete Überlassung des Schützenhauses und des Schussfeldes an den Verein haben wir (und nicht der Verein!) im Interesse der Gemeinde gefordert. Nur so ist die Gemeinde vor möglichen Investitionskosten bei eventuell steigenden Sicherheitsanforderungen oder vor theoretisch denkbaren Sanierungskosten für eine eventuelle Altlastenbeseitigung geschützt. Die Spekulation, dass das Grundstück, das nie der Gemeinde gehört hat oder gehören soll, plötzlich der Gemeinde übertragen wird, weil der Eigentümer seine Pflichten eventuell nicht erfüllt, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage!

13. Die geforderten Argumente für den Erwerb dieser seit Generationen für die Allgemeinheit zugänglichen und genutzten Flurstücke und Immobilien im alten Ortskern haben wir mehrfach in öffentlichen Sitzungen, Infoveranstaltungen, Pressemitteilungen, Plakaten und Infoblättern mitgeteilt. Eine nochmalige Wiederholung für die UBI's ist wohl zwecklos, da man sie wohl nicht wahrnehmen will oder kann!! 

Man kann natürlich Meinung sein, dass derart wichtige Flächen im Ortskern durch Fremdinvestoren einer anderen Nutzung zugeführt und nicht mehr für die künftige Nutzung durch die Allgemeinheit als Dorf-, Bolz- oder Spielplatz reserviert werden soll. Man kann auch sämtliche Fakten der unabhängigen Gutachter, der Fachbehörden und der Mehrheit der gewählten Gemeindevertreter von SPD, CDU und FDP bestreiten.

Wir können und wollen aber nicht akzeptieren, dass die UBIs durch ständig wiederholte persönliche Diffamierungen und Unwahrheiten negative Stimmungsmache und bloße Profilierung betreiben um auf diesem Wege Mehrheiten für sich zu mobilisieren.

Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, die Fakten genau zu prüfen und sich nicht durch abstruse und eindeutige Unwahrheiten und infame persönliche Diffamierungen leiten zu lassen und am 19.2. mit Nein gegen die Kaufblockade und für den Erwerb zu stimmen! 

 
 

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