Was sich 2019 ändert - Bundespolitik

Veröffentlicht am 03.01.2019 in Bundespolitik

2019 treten viele neue Gesetze in Kraft, die Familien, Arbeitnehmer oder Geringverdiener und Rentner betreffen.

Was sich für Sie ändert erfahren Sie hier - eine Zusammenfassung:

Rente:

Durch sas im August 2018 durch die Bundesregierung beschlossene "Rentenpaket I" ändern sich 2019:

Mütterrente: Müttern mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, wird ab sofort ein halber Rentenpunkt mehr anerkannt (2,5 statt 2). Die betreffenden Renten werden  pro Kind um monatlich 16,02 € brutto im Westen und um 15,35 € im Osten erhöht. Mütter, deren Kinder nach 1992 geboren sind, werden künftig drei Jahre angerechnet.

Rente bei Erwerbsminderung: Für Erwerbsminderungsrentner werden die Zurechnungszeiten angepasst. Die Altersbezüge werden damit so berechnet, als ob der Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätte – nicht wie bisher bis zum 62. Lebensjahr.

Festschreibung des Rentenniveaus: Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird bis zum Jahr 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird für die kommenden 7 Jahre durch eine Änderung der Rentenformel bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll durch die gesetzlichen Regeln bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Derzeit beträgt der Satz 18,6 Prozent.

Rentenangleichung Ost-West: Der Rentenwert zwischen Ost- und den Westrenten wird weiter angeglichen. Zum 1. Juli 2019 wurde der Ost-Rentenwert von derzeit 95,8 Prozent auf 96,5 Prozent des West-Rentenwertes angehoben.

Steuerpflichtiger Rentenanteil: Wer 2019 in den Ruhestand geht, muss einen größeren Anteil seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt von 76 auf 78 Prozent. Somit bleiben nur noch 22 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2019 neu hinzukommende Rentner. Für Bestandsrenten ändert sich nichts.

Familie und Steuern:

Entlastung für Familien: Dieses Jahr gibt es ein 9,8 Milliarden Euro schweres Entlastungspaket für Familien. Das Kindergeld steigt ab Juli um zehn Euro pro Kind im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für jedes weitere Kind 235 Euro monatlich.

Zumdem wird der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst. Bislang waren es 4.788 €, nun werden es 4.980 €. Zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag macht das 2019 insgesamt 7.620 € statt bisher 7.428 €. Zudem steigt der Grundfreibetrag der Steuerzahler von 9.000 auf 9.168 €. 

Steuererklärungen - neue Fristen: Mehr Zeit gibt es nun bei der Abgabe der Steuererklärung. Die Frist wird um zwei Monate von Ende Mai auf den 31. Juli 2019 verlängert. Wird ein Steuerberater hinzugezogen, verlängert sich die Frist von Ende des Jahres auf den 28. Februar des darauf folgenden Jahres. Für die Steuererklärung 2018 bleibt somit Zeit bis zum 29. Februar 2020.

Kranken- und Pflegeversicherung:

Krankenkassenbeiträge: Künftig müssen die Arbeitgeber wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren sie auch die bisher von den Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich. Die traditionelle Parität bei den Beiträgen war vor 13 Jahren zulasten der Arbeitnehmer aufgeweicht worden. Zudem sinkt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,0 auf 0,9 Prozent.

Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum Januar 2019 von 3,0 auf 2,5 Prozent.

Pflegeversicherung: Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent, für Kinderlose auf 3,3 Prozent. 

Arbeitnehmer:

Mindeslohn: Der Mindestlohn klettert zum 1. Januar 2019 von aktuell 8,84 Euro pro Stunde auf 9,19 Euro, ab 2020 weiter auf 9,35 Euro

Pflichtzuschuss bei der Betriebsrente: Arbeitnehmer, die ein Teil ihres Gehalts für die Betriebsrente ansparen, müssen auf diesen Teil in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Auch der Arbeitgeber konnte seinen darauf anfallenden Anteil an der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung bislang einsparen – derzeit somit 19,38 Prozent. Das ändert sich für neue Abschlüsse. Ab 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Beitrags an die Versorgungseinrichtung, also eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, zahlen. Für bestehende Verträge  gilt dies ab dem 1. Januar 2022.

Rückkehr in Vollzeit-Job: Ab 2019  haben die Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder voll zu arbeiten. Die befristete Teilzeit, mit anschließender Brücke in Vollzeit, gilt jedoch nicht in kleinen Betrieben. Erst in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern haben Beschäftigte künftig Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase.

Arbeitslosengeld und Hartz IV:

Hartz IV: Alleinstehende mit Hartz IV bekommen im neuen Jahr acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz steigt dann auf 424 Euro

Förderung von Langzeitarbeitslosen: Für Langzeitarbeitslose kommen geförderte Jobs für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Fünf Jahre erhalten Arbeitgeber dafür Geld vom Staat: In den ersten beiden werden die Lohnkosten voll übernommen, dann sinkt der Zuschuss jedes Jahr um zehn Prozentpunkte. Bedingung ist, dass Langzeitarbeitslose älter als 25 Jahre sind und binnen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bekommen haben.

Kita und Mieten:

"Gute-Kita-Gesetz": Deutschlands Kitas sollen besser und für Geringverdiener sogar kostenlos werden. Ab 2019 sollen die Bundesländer dafür Mittel über das "Gute-Kita-Gesetz" erhalten. Bis 2022 sollen 5,5 Milliarden € vom Bund an die Länder fließen. Im neuen Jahr sollen es zunächst 500 Millionen € sein. Mit dem Geld können zum Beispiel längere Öffnungszeiten oder zusätzliche Erzieher für Kindergärten finanziert werden.

Schutz vor Mietsteigerungen: Mieter sollen nun besser vor hohen Mietsteigerungen geschützt werden. Die Umlage der Modernisierungskosten wird stärker begrenzt; in Gebieten mit Mietpreisbremse müssen Vermieter angeben, wie hoch die Vormiete war und warum.

Quellen und weitere Infos:

https://www.dgb.de/themen/++co++8d26ce9a-c632-11e8-beec-52540088cada

https://www.merkur.de/politik/aendert-sich-2019-mehr-netto-hoehere-renten-steigender-mindestlohn-zr-10843716.html

https://www.t-online.de/finanzen/altersvorsorge/id_84833372/das-aendert-sich-2019-bei-rente-pflege-steuer-familie-und-arbeit-.html

 
 

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