Aktuelles von Bürgermeister Helmut Thran bezüglich der Straßenausbaubeiträge

Veröffentlicht am 20.03.2021 in Aktuelles

P R E S S E B E R I C H T :  I t z s t e d t   v e r z i c h t e t   r ü c k w i r k e n d   a u f   S t r a ß e n a u s b a u b e i t r ä g  e

Am 08.12.2020 hatte die Gemeindevertretung den SPD-Antrag auf Abschaffung der alten Straßenbaubeitragssatzung (Anteilfinanzierung nur durch Anlieger)  und die Einführung der wiederkehrenden Beiräge (Anteilfinanzierung durch  alle Grundeigentümer)  mit Stimmengleichheit (6 dafür und 6 dagegen)  abgelehnt. Wegen dieser unbefriedigenden Pattsituation  hat Bürgermeister Helmut Thran dieses Thema in der Gemeindevertretungssitzung am 08.03.21 - also exakt 3 Monate später - mit 3 Varianten  erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Zur Abstimmung standen

1. nochmals rückwirkend zum 01.12.2020 die vom Finanzausschuss einstimmig empfohlene Einführung der Wiederkehrenden Beiträge (gleichzeitige Abschaffung der alten Beitragssatzung)

oder

2. Beibehaltung der alten Straßenbaubeitragssatzung bei rückwirkender Aufhebung der Gebührenpflicht zum 01.12.2020

oder

3. zum 01.12.2020 rückwirkende Einführung der Wiederkehrenden Beiträge bei gleichzeitiger Aufhebung der Gebührenpflicht .

Da die inhaltlichen Diskussionen mit den festgefahrenen  Argumein in den  letzten Jahren n mehreren Sitzungen und Veranstaltungen  ausführlich geführt worden waren, kam es nach kurzer Einführung zur Abstimmung.

Wegen der für die Gemeinde am weitesten gehenden Auswirkung, ließ er zuerst über die 3.Variante (Rückwirkende Einführung der wiederkehrenden Beiträge bei gleichzeitiger Aufhebung der Gebührenpflicht), für den aber nur 2 GV-Mitglieder stimmten (1 Enthaltung und 9 Gegenstimmen).

Unmittelbar danach  gab Bürgermeister Thran die anliegende  persönliche Erklärung ab und begründete, weshalb er nun für die 2 Variante (Beibehaltung der alten Straßenbaubeitragssatzung bei rückwirkenden Aufhebung der Gebührenpflicht) stimmen würde. Dieser Antrag wurde mit 8 Ja- und 4 Gegenstimmen angenommen. Mit Annahme dieses Antrages entfiel die Abstimmung über die 1. Variante.

Wenn diese Änderung in Kraft tritt, werden rückwirkend zum 01.12.2020 keine Ausbaubeiträge mehr berechnet. Neben einer enormen Entlastung der Verwaltung müssen insbesondere die Anlieger vom Schmedbarg und vom Seering nicht mehr eine doppelte Belastung wegen der nicht vorgeplanten Sanierungen am Steindamm und am Seering befürchten. 

Mit dieser  (fast historischen) Abstimmung hat die lange und strittige Diskussion um die alte - nun bestehen bleibende Beitragssatzung - zumindest ein vorläufiges Ende. "Es ist kaum vorstellbar, dass die aufgehpobene Beitragserhebung von einer auch nur annähernden Mehrheit wieder eingeführt wird!"

 
 

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