WORST CASE zum Bürgerentscheid "Juhls Gasthof"

Veröffentlicht am 15.02.2017 in Aktuelles

Was könnte passieren, wenn am 19. Februar gegen den Kauf von Juhls Gasthof und den umliegenden Flächen gestimmt wird?

Da die jetzige Eigentümerin den Gasthof nur zusammen mit ihren Grundstücken (Dorf-/Bolzplatz, Spielplatz, Schießstand- und  Schussfeldgrundstück und Pferdewiese) verkaufen will, entscheidet das  der neue Eigentümer nach geltendem Recht:

Wenn der Neuinvestor die Gaststätte nicht mehr betreiben will,  könnte er  das Grundstück mit der Gaststätte und der großen Scheune(baurechtlich "Innenbereich") nach deren Abriss in  Anlehnung an die jetzt vorhandenen Bauhöhen und dem vorhandenen Wohnblock (Am Dorfplatz hinter der Kita) wahrscheinlich mit 2 Wohnblöcken (s.o.)  2-3-geschossig bebauen. Das Schützenhaus ist wegen der Erbpacht sicher; er kann aber sofort seine Wiese für den "Tontaubenschießbetrieb" sperren. Das steigert zugleich den Wert der Wohnblockwohnungen, würde aber einen Hauptnerv des Schützenvereins treffen. Den Bolz/Dorfplatz und den dahinter liegenden Spielplatz kann er nicht ohne weiteres bebauen, er könnte die Flächen aber "sofort" für die bisherige öffentliche Nutzung sperren und dort z.B. Altautos hinstellen (Schrottplatzplakat!) Er hätte damit auch ein Druckmittel gegen die Gemeinde, den Schrottplatz als Schandfleck zu entfernen, wenn die Gemeinde die Fläche im Gegenzug (ohne für die Gemeinde kostspieligen Rechtsstreit) als Bauland ausweist! 

Kurz: Dorfgaststätte weg , Dorf-/Bolzplatz und Kinderspielplatz weg, Schützenverein stark eingeschränkt/gefährdet und massive Bebauung statt öffentlicher Grünflächen im alten Ortskern!

Fraktionssprecher Helmut Thran

 
 

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