Eindeutiger Grundsatzbeschluss zum Kauf des Itzstedter Sees

Veröffentlicht am 08.03.2017 in Aktuelles

Foto: C.Ifländer

In der Dringlichkeitssitzung am 07.03.2017 hat  die Gemeindevertretung Itzstedt nach ausführlicher Diskussion mit deutlicher Mehrheit für die Nutzung des Vorkaufsrechtes für den Itzstedter See votiert. Bei nur einer Gegenstimme stimmten 9 Mitglieder dafür. Die 3 GV-Mitglieder der UBI waren aus verschiedenen Gründen leider nicht zur Sitzung gekommen.

Die Zustimmung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Nahe einer gemeinsamen Finanzierung durch Zentralortsmittel für übergemeindliche Aufgaben zustimmt (s.u.).

 

Obwohl der Preis (der noch nicht öffentlich benannt werden darf)  deutlich unter der bisher bekannten Maklerforderung liegt, ist er noch sehr hoch; unter Einsatz der Zentralortsmittel des gemeinsamen Zentralortes Nahe-Itzstedt und des immer noch sehr niedrigen Zinssatzes aber vertretbar.  Den Steuerzahlern und Bürgern  aus Itzstedt und Nahe geht nichts verloren und wird nichts genommen, denn die zusätzlichen Zentralortsmittel dürfen nur für übergemeindliche und nicht für gemeindeinterne Aufgaben verwenden.

Mit dem Kauf  erhalten wir die Eigentumsrechte über 136.712qm (nahezu gesamte) Seefläche mit zusätzlich 60.097 qm  Wiesen-, Wald-, Garten und Hausgrundstück.

Das langfristige Ziel eines möglichen Rundwanderweges in Seenähe rückt näher, andere ökologische Maßnahmen (ökologische Befischung, Schilfzonen-  und Uferschutz) können durch mögliche Fremdeigentümer nicht behindert werden. Die hervorragende Wasserqualität kann dadurch auch nachhaltiger gesichert werden.

Wir konnten die Mitglieder der GV Nahe am gleichen Abend  bereits über Beschluss und Wunsch der GV Itzstedt informieren und sehen einer verbindlichen Entscheidung der GV Nahe optimistisch entgegen. Wir hätten gerne eine intensivere Bürgerbeteiligung durchgeführt, werden hieran jedoch durch extrem kurzfristige Termine gehindert. Diese vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um das Vorkaufsrecht nicht zu verwirken.  

 

 

 Zentralortsmittel für übergemeindliche Aufgaben  

Nach Landesrecht erhalten alle Kommunen Schlüsselzuweisungen zur Durchführung gemeindlicher Aufgaben.

Zusätzlich erhalten  Zentralorte Mittel zur Durchführung von übergemeindlichen Aufgaben (die sie  nicht zur Finanzierung interner gemeindlicher Aufgaben verwenden dürfen). Als Besonderheit in Schleswig-Holstein sind die beiden Gemeinden Nahe und Itzstedt nach dem Landesplanungsgesetz als ein gemeinsamer ländlicher Zentralorteingestuft. Vertreter beider Gemeinden beraten im "Gemeinschaftsausschuss" über die Verwendung dieser Mittel, die dann in beiden Gemeindevertretungen beschlossen/bestätigt werden (sollten).  

 

Die  Zentralortsmittel für Nahe und Itzstedt sind seit 2012 von 223.000,-€  bis 2017 auf 370.448,-€  um ca. 66 % gestiegen.

 

2017 wurden die Mittel wie folgt verplant: Darlehn Amtsgebäude in Itzstedt: 41.000,-€, Unterhaltung C-(Sport)Anlage  Nahe: 20.000,-€, Darlehn Sporthalle Nahe: 75.000,- €. Die restlichen 234.448,-€ teilen sich die Gemeinden, so dass jede Gemeinde noch zusätzliche 117.224,-€ für weitere übergemeindliche (nicht für rein gemeindliche!) Aufgaben zur Verfügung hat.  (Ein Darlehn für die Sporthalle ist demnächst abbezahlt) 

Der Jahreskapitaldienst für ein Darlehn zur Finanzierung des Kaufs beläuft sich bei Zinsbindung bis Tilgungsende in 30 Jahren auf ca. 30.500,-€ pro Gemeinde.

 

Helmut Thran
 
 

Jetzt Mitglied werden

SPD-Itzstedt bei Facebook

 

Downloads

Counter

Besucher:684098
Heute:55
Online:1